Umschreibung Führerschein

 

Für die Umschreibung ausländischer Führerscheine und für Fahrschüler deren Muttersprache nicht deutsch ist, ist der Nachweis eines Sprachkurses mindestens B-2 notwendig um eine fachlich gute, kostengünstige und erfolreiche Ausbildung zu gewährleisten.

 

 

Bitte beachten Sie, dass es durch lange Bearbeitungszeiten der Fahrerlaubnisbehörden und zu wenige Prüfungsplätze zu Wartezeiten für die Theorieprüfung und die Praxisprüfung kommen kann.

 

 

Wir bitten um Verständnis,

 

mit freundlichen Grüßen,

 

Ralf Böhm

Fahrschulleiter

Wer im Besitz eines ausländischen Führerscheins ist, darf 6 Monate ab Einreise mit dem Führerschein in Deutschland fahren. Wer länger als 6 Monate in Deutschland bleiben möchte, muss den Führerschein in eine deutsche Fahrerlaubnis umschreiben. Dies gilt nicht für Führerscheine aus EU-Staaten.

Seit dem 01.07.2011 darf mit einer ausländischen Fahrerlaubnis nur noch dann in Deutschland ein Kraftfahrzeug geführt werden, wenn das nach deutschem Recht erforderliche Mindestalter erreicht ist.

Filiale Dresden Altstadt

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