ab 18
Keine Befristung der Besitzdauer
bei 2 järigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische und keine theoretische Prüfung
Die Fahrerlaubnis der Klasse A2 berechtigt nur zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,
bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung.